Die Schadenssummen, welche jährlich durch Ladendiebstähle in Deutschland entstehen, sind enorm. Dabei belasten sie nicht nur die Einzelhändler, auch die Preise können durch die Diebstähle steigen. Die Anzahl der polizeilich erfassten Fälle von Ladendiebstählen in Deutschland betrug 2021 256.694, was im Vergleich zu den vorherigen Jahren, von rund 350.000 jährlich, verhältnismäßig “wenig” ist. Von diesen Zahlen sollte man sich trotzdem nicht täuschen lassen, denn bei den Schäden handelt es sich um Wertbeträge von bis zu 3,75 Milliarden Euro. Geschätzt wird außerdem, dass es zusätzlich eine Dunkelziffer von bis zu 24 Millionen Euro gibt.

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Eine Möglichkeit, wie man gegen den Kreislauf der Ladendiebstähle und die daraus entstehenden Folgen vorgehen kann, ist das Einsetzen eines Warenhausdetektives. Was dieser gegen den Kreislauf tun kann und welche Möglichkeiten es zum Selbstschutz gibt, beantwortet der Spezialist Marcus Lentz im Interview. Herr Lentz ist als Betreiber einer Detektei in Nürnberg, unter anderem, mit solchen Fällen vertraut, und weiß, wie man effektiv gegen Ladendiebstähle vorgeht.
Waren sichern: Detektiv Marcus Lentz im Interview
Herr Lentz, welche Mittel gibt es zum Schutz vor Ladendiebstählen?
Zum einen ist der Einsatz von Kameras im Verkaufsraum – wenn am Eingang deutlich darauf hingewiesen wird – zulässig und zum anderen können qualifizierte, ausgebildete Warenhausdetektive in Abstimmung mit den Kollegen, welche die Videokameras vom Büro aus beobachten, Diebe observieren, stellen und diskret mit in das Büro bitten.
Verringert sich durch einen Detektiv die Anzahl der Diebstähle, und welche Wirkung hat der Einsatz eines Warenhausdetektivs?
Wenn drei Warenhausdetektive (einer an den Monitoren im Büro, zwei verteilt im Verkaufsraum) zeitgleich eingesetzt werden, reduziert sich die Diebstahlsquote um Werte zwischen 60-90%. Das sind reale Erfahrungswerte. Ganz vermeiden, lässt es sich leider niemals.
Was sind die Aufgaben und Leistungen eines Warenhausdetektivs?
Ein ausgebildeter Warenhausdetektiv, d.h. mit Ausbildung bei der Zentralstelle für die Ausbildung im Detektivgewerbe, ist rechtlich ausgebildet. Er weiß was er tun darf und was nicht. Er stellt Verdächtige, führt die entsprechende Beweissicherung durch und schreibt Anzeigen und erteilt Hausverbote. Er entlastet somit das eigene Personal und den Ladeninhaber und sichert zu, dass alles rechtssicher abläuft und der Ladeninhaber und sein Verkaufspersonal sich nicht selbst mit dieser Arbeit herumschlagen müssen, zumal die Konfrontation mit Ladendieben teils auch körperlich enden kann.
Das trifft aber nur auf ausgebildete, qualifizierte Warenhausdetektive zu, etwa Absolventen der Ausbildung zum ‚ZAD geprüfte Bewachungsfachkraft im Handel – IHK‘, wie sie so von der Zentralstelle für die Ausbildung im Detektivgewerbe angeboten wird. Die Unterrichtung nach §34a GEWO. ist keine solche Ausbildung, sondern lediglich die Erlaubnis, überhaupt als Warenhausdetektiv zu arbeiten. Ein besonderes Fachwissen ist dafür nicht erforderlich.
Für welche Händler, beziehungsweise ab welchen Verlust, empfehlen Sie einen Warenhausdetektiv?
Wenn die Inventurdifferenzen einen Schwellenwert von 0,7% überschreiten, empfehlen wir den Einsatz von Warenhausdetektiven.
Was passiert mit dem Dieb, wenn er identifiziert wurde?
Je nachdem, ob der Dieb sich ausweisen kann oder nicht, wird er entweder direkt der Polizei überstellt (wenn er keinen Ausweis bei sich hat), oder es wird eine Strafanzeige geschrieben, Hausverbot ausgesprochen und der Tatverdächtige darf zunächst wieder gehen, bis zum Strafverfahren.
Darf der Ladenbesitzer auf eigene Faust eine Taschenkontrolle bei Verdacht durchführen?
Nur mit Einverständnis des Tatverdächtigen und auch nur unter Zeugen.
Sind von einem Warenhausdetektiv gestellte Beweise rechtlich wirksam?
Wenn sie rechtskonform sichergestellt wurden – deshalb ist die Ausbildung so wichtig – dann selbstverständlich ja. Ansonsten kann hier schnell ein Tatverdacht wegen Nötigung, Erpressung o.ä. durch den schlecht, oder nicht ausgebildeten Detektiv im Raum stehen. Daher empfehlen wir nur von der ZAD ausgebildete Detektive als Warenhausdetektiv zu beschäftigen.
Bietet Ihre Detektei Warenhausdetektive an?
Nein, wir empfehlen interessierten Unternehmern aber eine Kontaktaufnahme mit unserem Berufsverband, dem Bund internationaler Detektive (www.bid-detektive.de). Hier sind geeignete, ausgebildete und seriöse Kollegen schnell zu finden.
Vielen Dank Marcus Lentz, Leiter der Detektei Lentz in Nürnberg.